Abschreibungsgrenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern

Neue, direkte Abschreibungsgrenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)

Seit dem 01.Januar 2018 ist die Grenze der GWG- Artikel von 410 Euro auf 800 Euro erhöht worden. Hierbei sind geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250 Euro nun sofort abschreibbar. Bei Werten über 250 Euro bis zu einem Einzelwert von 800 Euro können Unternehmen zwischen Sofortabschreibung oder Sammelposten frei wählen.

Aber ACHTUNG!
Wirtschaftsgüter die mit einem Artikelpreis von 801 bis 1.000 Euro zu Buche schlage, werden in der Regel über eine Nutzungsdauer laut AfA- Tabelle abgeschrieben oder in den beschriebenen Sammelposten gepackt.

Hierbei sollten Unternehmen aber Folgendes bedenken: Sollten Sie sich für den Sammelposten entscheiden, müssen auch die GWG-Artikel zwischen 251 und 800 Euro in diesen gelegt werden. Die Abschreibung erfolgt dann für alle GWG-Artikel über 5 Jahre.

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