Leasing – der Weg zur kompletten Büro-Einrichtung

Nicht nur Firmenwagen können geleast werden, sondern auch Büroeinrichtungen

Bereits während einer Planungsphase und einer Konzepterstellung zu einer kompletten Einrichtung sollte man sich als Nutzer die Frage stellen, ob man die aufkommende Investition direkt zahlt und damit eine 13-Jährige Abschreibung mit in den Bilanzen führt oder ob man über den Zeitraum X eine monatliche Direktabschreibung hat und diesen Betrag somit aus den Bilanzen lässt. Die Frage ist also: Kaufen oder Leasen?

Eine Unternehmensführung bedeutet mehr als nur einen Schreibtisch, ein Telefon und ein Computer zu besitzen. Vielmehr werden noch mehr Dinge des täglichen Bürolebens benötigt – Regale, Schränke, Dreh- und Besprechungsstühle, Küchen, Besprechungstische, Rollcontainer, Lounge, Empfang. Aber auch die elektronischen Helfer wie Drucker, Scanner, Kopierer, Touchboard und das Büromaterial wie Flip Chart oder Plantafel gehören dazu. Ebenso die gesamten Accessoires wie Bilder und Pflanzen, ohne die eine angenehme und motivierende Ausstattung nicht denkbar wäre. Wer in all diese Einrichtungsgegenstände investieren muss, ist schnell ein kleines Vermögen los, das die Bilanz eines Unternehmens über Jahre hinweg belastet und außerdem den vorhandenen Budgetrahmen schnell sprengen kann.

Wer Bürolandschaften einrichten und gestalten möchte, ist allerdings verpflichtet, sich an gewisse Vorschriften halten. Diese werden unter anderem in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder der Bildschirmarbeitsverordnung (BildschArbV) geregelt. Ihr Fachhändler ist hierfür ausgebildet und steht Ihnen zur Seite.

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Sind nun die Planung und Konzeptionierung abgeschlossen, muss nun über die Art der Finanzierung entschieden werden. Ein Großteil der Unternehmen kauft die benötigte Einrichtung, meist aus Unwissenheit. Schließlich ist vielen Unternehmern nicht bewusst, dass nicht nur der Firmenwagen geleast werden kann, sondern auch die Einrichtung. Im Rahmen des Leasing-Vertrags verpflichtet sich der Leasing-Geber dazu, dem Leasing-Nehmer den betreffenden Gegenstand für eine bestimmte Zeit der Nutzung zu überlassen. Dafür muss dieser den sogenannten Leasing-Zins, also ein Entgelt für die Nutzung, zahlen. Die meisten Leasing-Verträge beinhalten auch eine Kaufoption, d.h. der Leasing-Nehmer kann den betreffenden Gegenstand nach Ablauf der Vertragszeit erwerben. Es ist aber auch möglich, einen Anschlussvertrag abzuschließen oder die Einrichtungsgegenstände zurückzugeben und einen neuen und moderneren Gegenstand zu leasen.

Deutlicher Vorteil des Leasings

Dem Kauf gegenüber hat das Leasing einen wesentlichen Vorteil: nämlich, dass das Leasing bilanzneutral ist. Auch gehören die Finanzierungsmöglichkeiten zu einem seriösen und strukturierten Projektmanagement.

Durch Leasing wird man nicht Eigentümer der Büroeinrichtung und muss sie daher auch nicht in der Bilanz aktivieren. Lediglich die Leasingraten sind steuerlich geltend zu machen. Diese stellen aber Betriebsausgaben dar und können zu 100 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Die langen Abschreibungsfristen von bis zu 13 Jahren sind beim Leasing ebenfalls nicht zu beachten. Des Weiteren tritt beim Leasing lediglich ein geringer Liquiditätsabfluss ein, da man nur die regelmäßig fällig werdenden Raten zahlen muss; das Eigenkapital wird verschont und der Kreditrahmen bleibt grundsätzlich gleich. Da die Leasing-Raten bei Vertragsabschluss fest vereinbart werden, kann der Leasing-Nehmer auch besser kalkulieren. Ist der Vertrag abgelaufen, kann das Unternehmen bei gleichbleibendem Budget überdies wieder eine modernere Einrichtung leasen und die alte „loswerden“.

Leasing und Partnerschaft im Projektmanagement

Zu einem durchdachten Projektmanagement gehört auch eine durchdachte Finanzierung. In einer langen Zusammenarbeit haben wir mit der Sparkasse Mainz ein Konzept zum Objektleasing entwickelt, das für jeden Leasingnehmer deutliche Vorteile aufzeigt. Wir gehen nämlich weitaus weiter als nur mit Leasing für Büroeinrichtungen – „Think Big“, wir, das Team von Büro Jung und der Sparkasse Mainz, konzeptionieren und realisieren mit Ihnen zusammen Ihr komplettes Bürogebäude.
Ob Neubau oder Modernisierung, ob Renovierung oder Restaurierung – wir sind das kompetente Team an Ihrer Seite.

Sprechen Sie uns an. In einem ersten Termin können wir gemeinsam mit unserem Partner schon Ihre Finanzierungsgrundlage schaffen.

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Kategorien: Büroausstatter