Arbeitssicherheitsgesetz und Arbeitsstättenrichtlinie

Bereits wiederholt haben wir hier an dieser Stelle über die diversen Gesetzgebungen berichtet, welche eine deutliche Relevanz für den allgemeinen Büroarbeitsplatz darstellen.

Heute nehmen wir uns mal die relevanten Gesetzgebungen und den Zusammenhang dieser unter die Lupe, insbesondere das Arbeitssicherheitsgesetz.

Was ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist ein deutsches Gesetz, das die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern regelt. Es wurde am 12. Dezember 1973 erlassen und hat seitdem mehrere Änderungen erfahren. Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und somit die Gesundheit und das Leben der Arbeitnehmer zu schützen. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei werden mögliche Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz ermittelt und Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung dieser Gefahren erarbeitet. Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig aktualisiert werden, um auf Veränderungen im Arbeitsumfeld reagieren zu können.

Des Weiteren schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz vor, dass jeder Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt eingesetzt wird, wenn dies aufgrund der Art der Tätigkeit und der Arbeitsbedingungen erforderlich ist. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt müssen dabei sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Schäden geschützt werden. Ebenso herrscht hier eine Informationspflicht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber. Diese müssen auf evtl. Gefahren hingewiesen und in diesen unterwiesen werden.

Insgesamt hat das Arbeitssicherheitsgesetz dazu beigetragen, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Deutschland deutlich verbessert werden konnten. Dennoch müssen Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich weiterhin gemeinsam dafür einsetzen, dass die Arbeitsbedingungen sicher und gesundheitsfördernd sind.

Arbeitssicherheitsgesetz oder Arbeitsstättenrichtlinien – was zählt für mich?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) sind zwei wichtige Regelungen, die die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in Deutschland regeln.

Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für Unternehmen, in denen mehr als 20 Personen beschäftigt sind. Es regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsrat sowie die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die Arbeitsstättenrichtlinien hingegen geben konkrete Empfehlungen und Anforderungen für die Gestaltung und Ausstattung von Arbeitsstätten vor. Sie gelten für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe.

Beide Regelungen sind wichtig für die Sicherheit am Arbeitsplatz und sollten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beachtet werden. Wenn es Unklarheiten gibt, welche Regelung im Einzelfall anzuwenden ist, kann man sich an den Arbeitsschutzdienst oder an spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht wenden. Auch Ihr Consultingberater sollte hier eine passende Antwort haben.

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Welchen Einfluss hat das Arbeitsschutzgesetz auf meinen Büroarbeitsplatz?

Das Arbeitsschutzgesetz, hat auch Einfluss auf Ihren Büroarbeitsplatz. Das Gesetz hat das Ziel, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und zu verbessern. Es verpflichtet den Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Gefahrenquellen zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken zu minimieren.

Dies betrifft auch die Arbeit in einem Büro. Ergonomische Faktoren wie eine falsche Sitzposition, ungünstige Bildschirmplatzierung oder schlechte Beleuchtung können zu körperlichen Beschwerden führen. Das Arbeitsschutzgesetz fordert daher, dass der Arbeitgeber ergonomische Arbeitsbedingungen schafft, indem er beispielsweise höhenverstellbare Schreibtische, ergonomische Stühle und eine angemessene Beleuchtung bereitstellt.

Konkret bedeutet das, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung dieser Gefährdungen zu ergreifen. Auch die Arbeitsorganisation muss so gestaltet werden, dass übermäßiger Stress vermieden wird. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber auch sicherstellen, dass die Mitarbeiter über die Gefährdungen am Arbeitsplatz informiert sind und darüber, wie sie diese vermeiden können. Dies kann beispielsweise durch Schulungen oder Sicherheitsunterweisungen geschehen. Weiterhin muss der Arbeitgeber entsprechende Schutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört beispielsweise das Bereitstellen von Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Ausrüstungen und Brandschutzplänen.

Insgesamt hat das Arbeitsschutzgesetz zum Ziel, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern und zu gewährleisten. Auch wenn Ihr Büroarbeitsplatz vergleichsweise sicher erscheint, ist es wichtig, dass Ihr Arbeitgeber die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes einhält, um Risiken zu minimieren und eine gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen.

Wie hoch sollte ein Schreibtisch nach den Arbeitsstättenrichtlinien sein?

Die Arbeitsstättenverordnung (ASR) enthält Vorschriften und Empfehlungen für die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, einschließlich Schreibtischen. Die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" gibt beispielsweise vor, dass die Tischhöhe an die Körpergröße der Mitarbeiter angepasst werden sollte. Als Faustregel gilt, dass die Tischhöhe zwischen 68 und 76 cm liegen sollte. Es gibt jedoch auch andere Faktoren, die berücksichtigt werden müssen, wie die Körpergröße des Mitarbeiters, die Art der Tätigkeit, die ausgeführt wird, und die Art des Stuhls, der verwendet wird.

Idealerweise sollte die Höhe des Schreibtisches so eingestellt werden, dass die Unterarme des Mitarbeiters parallel zum Boden liegen und die Schultern entspannt sind. Eine individuelle Anpassung des Schreibtisches an den Mitarbeiter kann durch einen Arbeitsplatz-Check durch einen Experten erfolgen.

Wie sinnvoll ist nach Arbeitsstättenrichtlinien ein elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch?

Ein elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch kann für Menschen, die viel Zeit im Sitzen verbringen, sinnvoll sein. Durch die Möglichkeit, die Höhe des Schreibtisches einfach und schnell anpassen zu können, können Nutzer eine ergonomischere Arbeitsposition einnehmen, die auf ihre Körpergröße und individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist und dabei die Wirbelsäule entlastet. Eine falsche Körperhaltung beim Sitzen kann zu einer Vielzahl von Beschwerden führen, wie z.B. Rückenschmerzen, Nackenschmerzen, Schulterbeschwerden und Kopfschmerzen. Durch die Verwendung eines höhenverstellbaren Schreibtisches, in Verbindung mit einem ergonomisch anpassbaren Drehstuhl können diese Beschwerden verringert oder vermieden werden.
Außerdem kann ein höhenverstellbarer Schreibtisch dabei helfen, den Energielevel und die Produktivität zu steigern, indem er den Nutzer dazu anregt, seine Position während des Arbeitstages zu variieren. Wenn Sie sich bei der Arbeit im Sitzen müde oder träge fühlen, können Sie einfach die Höhe des Schreibtisches anpassen und im Stehen arbeiten.

Insgesamt ist ein höhenverstellbarer Schreibtisch eine sinnvolle Investition, um die Gesundheit und Produktivität am Arbeitsplatz zu verbessern. Bei einer Firmenstruktur die auf „Activity based Working“ besteht, ist ein solcher Tisch die Basis auf der die restliche Einrichtung aufbaut.

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Wie werden die Arbeitsstättenrichtlinien richtig umgesetzt?

Die Umsetzung der Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und obliegt den Arbeitgebern. Hier sind einige Tipps, wie Arbeitgeber die ASR richtig umsetzen können:

  • Kenntnis der ASR: Arbeitgeber sollten die ASR kennen und sich über die darin enthaltenen Anforderungen und Bestimmungen informieren.
  • Regelmäßige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach ASiG durch den Arbeitgeber
  • Umsetzung von Maßnahmen: Arbeitgeber müssen die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der ASR treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dazu können beispielsweise die Einrichtung von Arbeitsplätzen entsprechend der ergonomischen Anforderungen gehören
  • Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter über die Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinie informieren und ihnen die notwendigen Schulungen und Schulungsmaterialien zur Verfügung stellen, um das Bewusstsein für potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu schärfen.
  • Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Arbeitsstättenrichtlinie eingehalten werden und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um Verstöße zu korrigieren.

Arbeitgeber und Unternehmer sollten die Umsetzung der Arbeitsstättenrichtlinie dokumentieren und aufbewahren, um im Falle einer Überprüfung nachweisen zu können, dass sie die erforderlichen Schritte unternommen haben. Auch eine nicht regelkonforme Umsetzung einzelner Arbeitnehmer sollten die Arbeitgeber sich schriftlich bestätigen lassen, wenn es der eindeutige Wille des Arbeitnehmers, bzw. der Arbeitnehmerin, ist.

Durch eine konsequente Umsetzung der Arbeitsstättenrichtlinie können Arbeitgeber dazu beitragen, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und gleichzeitig gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Als Consultingunternehmen stehen wir hier immer an Ihrer Seite.

Das Arbeitssicherheitsgesetz und mein Büroraum – eine Situationsbeschreibung

Wie schon zuvor erwähnt regelt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Im Kontext eines Büroraums bedeutet das, dass der Arbeitsplatz so gestaltet sein muss, dass keine gesundheitlichen Risiken für die Arbeitnehmer entstehen.

Eine Situationsbeschreibung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die die Arbeitsbedingungen im Büroraum beeinflussen können. Im Folgenden nennen wir Ihnen einige wichtige und relevante Situationen im Büroraum.

  • Größe des Büroraums: Wenn der Raum zu klein ist, kann es zu Problemen mit der Luftzirkulation kommen. Dies kann die Konzentration der Mitarbeiter beeinträchtigen oder zu gesundheitlichen Problemen führen. Auch Platzmangel kann zu Unfällen führen, wenn beispielsweise zu viele Personen auf engem Raum arbeiten.
     
  • Beleuchtung: Eine ausreichende Beleuchtung ist wichtig, um Augenbelastungen und Augenermüdung zu vermeiden.
     
  • Ergonomie: Bürostühle, Schreibtische und Computer sollten so gestaltet sein, dass sie den Bedürfnissen der Mitarbeiter entsprechen und ein bequemes und gesundes Arbeiten ermöglichen. Hierzu gehört auch die richtige Einstellung von Monitoren und Tastaturen.
     
  • Sicherheitsausrüstung: Feuerlöscher, Notausgänge und Notbeleuchtung sollten vorhanden und leicht zugänglich sein. Auch ein Erste-Hilfe-Set und ein Defibrillator können im Ernstfall Leben retten.
     
  • Klimatisierung: Ein gutes Klima im Büroraum ist wichtig für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeiter. Eine zu hohe Luftfeuchtigkeit oder zu hohe Temperaturen können jedoch zu Konzentrationsschwierigkeiten und gesundheitlichen Beschwerden führen.

Insgesamt sollte der Büroraum so geplant sein, dass er den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes entspricht und ein sicheres und gesundes Arbeiten ermöglicht.

Welchen Einfluss hat die Arbeitsstättenrichtlinie auf eingesetzte Materialien der Einrichtung?

Vorweg - die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) ist eine wichtige Richtlinie in Deutschland, die dazu dient, Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die Einrichtung von Arbeitsstätten.

Die Arbeitsstättenrichtlinie beinhaltet unter anderem Vorschriften und Empfehlungen bezüglich der Auswahl und des Einsatzes von Materialien. In der Arbeitsstättenrichtlinie werden bestimmte Anforderungen an die eingesetzten Materialien gestellt, um sicherzustellen, dass sie sicher und gesundheitsverträglich sind.

Beispielsweise wird in der Arbeitsstättenrichtlinie geregelt, dass bei der Auswahl von Materialien für Arbeitsplätze und Arbeitsumgebungen die Gesundheitsgefahren, die von den Materialien ausgehen können, berücksichtigt werden müssen. Dabei müssen insbesondere Materialien vermieden werden, die giftige oder gefährliche Stoffe enthalten oder freisetzen können, die die Gesundheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen können.

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Darüber hinaus gibt es in der Arbeitsstättenrichtlinie auch Empfehlungen für den Einsatz von Materialien, die ergonomisch und arbeitsphysiologisch sinnvoll sind. So sollten beispielsweise Arbeitsplätze und Arbeitsumgebungen so gestaltet sein, dass sie eine gute Beleuchtung, angemessene Raumtemperatur und Luftqualität bieten.

Insgesamt hat die Arbeitsstättenrichtlinie also einen wichtigen Einfluss auf die Auswahl und den Einsatz von Materialien in Arbeitsstätten. Die Einhaltung der Arbeitsstättenrichtlinie trägt dazu bei, dass Arbeitsbedingungen sicher und gesundheitsverträglich sind und somit langfristig auch die Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit der Arbeitnehmer verbessert wird.

Unser Fazit

Die hier beschriebenen Gesetze und Richtlinien sind ausschließlich zum Schutz und dem Erhalt der Produktivität und dem Erhalt der Arbeitskraft eines jeden einzelnen Arbeitnehmers, bzw. Arbeitnehmerin, geschaffen worden.

Hier entsteht eine win-win-Situation für Unternehmer und Beschäftigten – beide werden durch richtige Planung und Beratung geschützt. Außerdem wird aktiv der Gesundheit beigetragen.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, werden unsere Fachkräfte für Sie und Ihr Unternehmen zur Seite stehen.

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Kategorien: Gesundes Büro