Corona Arbeitsschutzverordnung seit 27.01.2021 in Kraft
Wie wir in der Vergangenheit schon mehrfach berichtet haben, ist die Arbeitsschutzverordnung während der Coronapandemie nun in Kraft gesetzt. Konkret bedeutet dies, dass überall, wo die betriebliche Situation es erlaubt, das Arbeiten im Homeoffice ermöglicht werden soll. Faktoren, die zur Entscheidung pro oder contra Homeoffice beitragen, sind als weiche Faktoren zu betrachten – neben der sozialen Distanz, spielen auch die Ruhe, Effektivität und Konzentration eine große Rolle. Ein, nicht unwesentlicher, Beitrag ist auch die Ausstattung des Heimarbeitsplatzes – stimmen hier Ergonomie, Datenschutz, Licht- und Luftverhältnisse und des Weiteren die Akustik, Lautstärke?
Lösungen für das Homeoffice – created by büro-jung
Individuelle Lösungen für das Homeoffice zu finden, ist Aufgabe des Dienstleisters an Ihrer Seite. Die diversen Situationen in Ihrem Zuhause werden mit Ihnen zusammen analysiert und eine entsprechende Lösung wird gesucht und gefunden. Mittlerweile sind immer mehr Büromöbelhersteller in der Lage, wohnliche Einrichtungsgegenstände herzustellen, die sich auf die jeweilige Situation der Kunden, also Ihnen, anpassen. Sei es von virenschützenden Luftreinigern über situationsangepasste Beleuchtung, datenschutzkonforme Schrank- und Regalelemente, Arbeitstische, Drehstühle und noch Vieles mehr.
Die Verantwortung ist Wertschätzung am Mitarbeiter
Vielen Unternehmen ist es nicht bewusst, dass Sie auch einer Sorgfaltspflicht im Homeoffice ihrer Mitarbeiter nachkommen müssen. Hierzu ein Zitat aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): „…dass der Arbeitgeber auch bei der Arbeit im Homeoffice für die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel zu sorgen hat und die Arbeitsbedingungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bewerten muss.“ Wer die Kosten hierfür trägt ist allerdings nicht geregelt. Laut BMAS sollte dies nach Möglichkeit in einer betrieblichen Vereinbarung geregelt und festgelegt werden.
Betrachtet man nun allerdings hier die Gesamtsituation so ist anzumerken, dass ebenfalls Kosten durch die notwendigen (laut SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung) Umstrukturierungen und Optimierungen innerhalb des Unternehmens entstehen werden. Hier gilt es dann die wirtschaftlich vernünftigste Lösung zu finden. Dies wiederum ist unsere Aufgabe – Ihrem Bürooptimierer büro-jung.