Datensicherheit

Was bedeutet Datensicherheit im Büro?

Nicht erst seit 2016 als die Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) ist es ein hohes Ziel sein eigenes Kapital und sein Eigentum zu schützen. Allerlei persönlich bezogene Daten drehen jeden Tag auf den Schreibtischen, in den Arztpraxen, Steuerbüros, Anwaltskanzleien und vielen mehr ihre Runde. Doch wie gehen wir mit dem bedruckten Papier oder den Datenträgern um? Lassen wir einfach alles auf dem Tisch liegen? Dies wäre grob fahrlässig. Persönlich bezogene Daten gehören immer in einen abschließbaren Schrank oder in einen geeigneten Aktenvernichter.
Genügend Datenskandale haben in unserem Land schon für Aufsehen gesorgt. Papier gehört nicht in den Mülleimer, sondern nach der sogenannten DIN-Norm 66399 vernichtet. Diese DIN sagt aus, wie mit welchen daten umgegangen werden sollte und in welcher Größe der Aktenvernichter das geschredderte Papier in den Auffangsack wirft.

Ein sorgsamer Umgang mit den sensiblen Daten wird immer angeraten – abschließen oder vernichten!