Leasing von Büroeinrichtungen

Für nahezu jedes Unternehmen ist das Leasing der Firmenflotte selbstverständlich, doch das tägliche Arbeitsmittel, die Einrichtung der Arbeitsumgebung, wird gekauft und muss somit in der Bilanz aktiviert werden. Dadurch wird nicht nur die Liquidität des Unternehmens eingeschränkt, sondern es bleibt auch nicht auf dem aktuellen Stand der Arbeitserkenntnis. Diese verändern sich nämlich zurzeit ständig.

Durch Leasing wird man nicht Eigentümer der Büroeinrichtung und muss sie daher auch nicht in der Bilanz aktivieren. Lediglich die Leasingraten sind steuerlich geltend zu machen. Diese stellen aber Betriebsausgaben dar und können zu 100 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Die langen Abschreibungsfristen von bis zu 13 Jahren sind beim Leasing ebenfalls nicht zu beachten. Des Weiteren tritt beim Leasing lediglich ein geringer Liquiditätsabfluss ein, da man nur die regelmäßig fällig werdenden Raten zahlen muss; das Eigenkapital wird verschont und der Kreditrahmen bleibt grundsätzlich gleich. Da die Leasing-Raten bei Vertragsabschluss fest vereinbart werden, kann der Leasing-Nehmer auch besser kalkulieren. Ist der Vertrag abgelaufen, kann das Unternehmen bei gleichbleibendem Budget überdies wieder eine modernere Einrichtung leasen und die alte „loswerden“.