Von der Schere zum Aktenvernichter
Den perfekten Aktenvernichter in Mainz kaufen
Nicht erst seit der Verschärfung der Datenschutzgrundverordnung DSGVO im Jahr 2018 sollte jedem bewusst sein, sehr sensibel mit der Papiervernichtung umzugehen. Denn im Falle eines Datenmissbrauchs, auch bei Weitergabe an einen Dienstleister, stehen Sie als Unternehmer in der Haftung. Notizen mit personenbezogenen Daten, Fehldrucke von Umsatzlisten, Bewerbungsunterlagen, Notizen eines Mitarbeitergespräches u.v.m. gehören direkt an Ort und Stelle vernichtet und nicht auf eine lange Reise geschickt, dessen Wege Sie nicht genau kennen.
Damit Sie immer auf der sicheren Seite sind, finden Sie hier unsere zukunftsorientierten Aktenvernichter. Die Vielzahl an Bezeichnungen für Aktenvernichter reicht von Schredder, Papierschredder und Aktenschredder bis hin zu der korrekten Bezeichnung – eben: Aktenvernichter.
Will man sich einen Schredder kaufen, gibt es gewisse Bedingungen zu beachten. Die Sicherheitsstufen und somit die Verwendung, sind hier maßgeblich:
Schutzklasse 1 Normaler Schutzbedarf für interne Daten P-1, P-2, P-3
Schutzklasse 2 Hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten P-3, P-4, P-5
Schutzklasse 3 Sehr hoher Schutzbedarf für besonders
vertrauliche und geheime Daten P-5, P-6, P-7
Sie sehen also – eine Schere oder das vielleicht gewohnte Zerreißen des Papieres, ist nicht das richtige Mittel, um seine Unterlagen zu vernichten.
Wenn Sie einen Aktenvernichter kaufen möchten, so stehen wir natürlich mit fachkundiger Beratung an Ihrer Seite. Sie können verschiedene Aktenschredder testen – wir haben immer eine Auswahl an Papiervernichtern im Haus – sprechen Sie uns an. Eben unsere Expertise für Ihre Aktensicherheit in Mainz und Umgebung.