Homeoffice – Anwendung der Arbeitsstättenrichtlinien

Richtige Anwendung der Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)

Bereits im Januar haben wir ausführlich über das Thema Homeoffice geschrieben. Ein sehr wesentlicher Punkt wurde von uns jedoch stiefmütterlich behandelt: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Diese wollen wir nun etwas genauer beleuchten.

Das sich die Arbeitswelt deutlich gewandelt und verändert hat, dürfte mittlerweile überall angekommen sein. Homeoffice ist ein fester Bestandteil des täglichen Arbeitens und fast jeder Angestellte im Verwaltungsbereich wird damit konfrontiert.

Wird regelmäßig und fest vereinbart im Homeoffice gearbeitet, so werden vom Gesetzgeber die gleichen Ansprüche an den Arbeitsplatz gestellt wie beim Arbeitsplatz im angestammten Büro. Allerdings ist dies den wenigsten Arbeitgebern bekannt.

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Homeoffice und die gesetzlichen Rahmenbedingungen

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht. Dieser ist dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter durchzuführen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gibt genaue Vorgaben, wie ein Telearbeitsplatz eingerichtet sein muss. Hier sind Arbeitsplätze im Homeoffice gemeint, die Aufgrund von Regelmäßigkeit und auf Basis einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, genutzt werden. Diese Plätze unterliegen prinzipiell den gleichen Anforderungen wie ein Arbeitsplatz im Büro. (Angebotsflyer)

Was bedeutet das grob im Einzelnen? Ein Arbeitstisch sollte eine Fläche von mindestens 1,28m² haben. Dies bedeutet, dass der Arbeitstisch einem Mindestmaß von 160 x 80 cm Plattenoberfläche haben soll.

Wird allerdings wenig Arbeitsmaterial benötigt, wird auch eine Tischbreite von 120 cm akzeptiert. Dies ist aber eine Ausnahme. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen ergonomischen Arbeitsstuhl und das entsprechende technische Equipment zur Verfügung zu stellen.

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Auch sollte daran gedacht werden, dass aufgrund der Datenschutzgrundverordnung gerade Zuhause entsprechende, abschließbare Unterbringungsmöglichkeiten für sensible Daten/Ordner/Dokumente zur Verfügung gestellt werden sollten.

Homeoffice und Informationsschriften

Vor kurzem hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine Informationsschrift zum Thema Homeoffice herausgegeben – „Arbeiten im Homeoffice“. Diese empfiehlt sogar einen zusätzlichen Bildschirm für den Arbeitsplatz Zuhause.

Unser Fazit

Auch über die andauernde CoVid-Pandemie, hinaus, wird das Homeoffice ein fester Bestandteil der Arbeitswelt der Zukunft bleiben. Bereiten Sie sich vor und werden Sie nicht von behördlichen Auflagen überrascht.

Unser Tipp: Die pdf-Broschüre der DGUV können Sie kostenfrei bei uns anfordern! (Kontakt)

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Kategorien: Arbeitsplatz der Zukunft