Arbeitssicherheitsgesetz

Was bedeutet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist ein deutsches Gesetz, das die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern regelt. Es wurde am 12. Dezember 1973 erlassen und hat seitdem mehrere Änderungen erfahren. Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und somit die Gesundheit und das Leben der Arbeitnehmer zu schützen. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei werden mögliche Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz ermittelt und Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung dieser Gefahren erarbeitet. Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig aktualisiert werden, um auf Veränderungen im Arbeitsumfeld reagieren zu können.

Des Weiteren schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz vor, dass jeder Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt eingesetzt wird, wenn dies aufgrund der Art der Tätigkeit und der Arbeitsbedingungen erforderlich ist. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt müssen dabei sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Schäden geschützt werden. Ebenso herrscht hier eine Informationspflicht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber. Diese müssen auf evtl. Gefahren hingewiesen und in diesen unterwiesen werden.

Insgesamt hat das Arbeitssicherheitsgesetz dazu beigetragen, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Deutschland deutlich verbessert werden konnten. Dennoch müssen Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich weiterhin gemeinsam dafür einsetzen, dass die Arbeitsbedingungen sicher und gesundheitsfördernd sind.